
In Deutschland gelten besondere Regelungen für Kleinunternehmer im Bereich der Umsatzsteuer, bekannt als „Kleinunternehmerregelung“. Diese Regelungen ermöglichen es Unternehmen mit niedrigerem Umsatz, von einem vereinfachten Steuersystem zu profitieren. In den letzten Jahren wurden die Umsatzgrenzen mehrfach angepasst, und ab 2025 steht eine bedeutende Änderung bevor.
Umsatzgrenzen 2019–2025
Hier sind die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer in Deutschland im Überblick:
Jahr | Maximaler Umsatz im Vorjahr | Maximaler Umsatz im laufenden Jahr |
---|---|---|
2019 | 17.500 € | 50.000 € |
2020 | 22.000 € | 50.000 € |
2021 | 22.000 € | 50.000 € |
2022 | 22.000 € | 50.000 € |
2023 | 22.000 € | 50.000 € |
2024 | 22.000 € | 50.000 € |
2025 | 25.000 € | 100.000 € |
Was ändert sich ab 2025?
- Nettoumsatz: Ab 2025 beziehen sich die Grenzen auf den Nettoumsatz, also ohne enthaltene Umsatzsteuer.
- Überschreitung der Grenze: Überschreitet ein Unternehmer im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 €, verliert er ab dem Überschreiten den Status als Kleinunternehmer und muss die regulären Umsatzsteuerregelungen anwenden.
- Anpassung an EU-Recht: Die neuen Regelungen entsprechen der EU-Richtlinie 2020/285 und ermöglichen auch Unternehmern aus anderen EU-Ländern die Nutzung des vereinfachten Besteuerungsverfahrens.
Warum sind diese Änderungen wichtig?
Durch die Erhöhung der Umsatzgrenzen können mehr Unternehmer vom vereinfachten Umsatzsteuerverfahren profitieren. Dies bedeutet weniger Bürokratie und geringere Verwaltungskosten, was insbesondere für Kleinstunternehmen und Selbstständige von großer Bedeutung ist.