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Steuerklassen in Deutschland

Einkommensteuer.

Alle Personen, die in Deutschland arbeiten, sind verpflichtet, Lohnsteuer zu zahlen. Die Steuersätze, die in Deutschland obligatorisch sind, sind überall gleich. Alleinstehende Personen, die in Deutschland arbeiten und dort gemeldet sind, werden automatisch der ersten Steuerklasse zugeordnet. Wenn eine alleinstehende Person Kinder hat, muss sie die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen, um den Kinderfreibetrag zu erhalten.

Das Paar erhält bei der Anmeldung automatisch eine 4/4-Klassen-Kombination. Sie können bei der Zustellung eine 3/5-Abweichung beantragen, sofern sie einen entsprechenden Antrag stellen. Alleinerziehende können eine zweite Steuerklasse beantragen, aber auch hier muss der entsprechende Antrag gestellt werden. Der Arbeitgeber, also derjenige, für den wir arbeiten, lädt einmal im Monat die aktuelle Steuerklasse des Arbeitnehmers vom Finanzamt herunter und berechnet auf dieser Grundlage das Gehalt.

In Deutschland gibt es die folgenden Steuerklassen:

I. Die erste Klasse gilt für alleinstehende Personen und getrennt lebende Ehegatten. Grundfreibetrag für die Steuerklasse 1 im Jahr 2022. beträgt 10.347,00 €.

II. Die zweite Klasse betrifft Alleinerziehende. Grundfreibetrag für die Steuerklasse 2 im Jahr 2022. beträgt 10.347,00 €.

III. Die dritte Steuerklasse gilt für verwitwete Personen und Ehegatten, deren Partner die Steuerklasse V gewählt hat oder nicht erwerbstätig ist. Grundfreibetrag für Steuerklasse 3 im Jahr 2022. beträgt 20.694,00 €.

Die Steuerklasse III sollte von dem Partner gewählt werden, dessen Einkünfte höher sind, damit der an das Finanzamt zu zahlende Betrag so gering wie möglich ist. Ein Partner, der deutlich weniger verdient, wird automatisch der Steuerklasse V zugeordnet.

IV. Die vierte Steuerklasse gilt für Ehegatten, deren Partner sich ebenfalls für die Steuerklasse IV entschieden hat. Diese Steuerklasse ist für Partner geeignet, deren Einkünfte ähnlich sind. Wenn die Ehegatten keine Kombination wählen, wird ihnen automatisch die Steuerklasse IV zuerkannt. Grundfreibetrag für die Steuerklasse 4 im Jahr 2022. beträgt 10.347,00 € pro Partner.

V. Gilt für Ehegatten, deren Partner sich für die Steuerklasse III entschieden hat. In der Steuerklasse 5 gibt es weder einen Grundfreibetrag noch eine Kindersteuergutschrift.

VI. Gilt für Alleinstehende und Ehegatten mit mehr als einer Beschäftigung; diese Steuerklasse gilt für die zweite Beschäftigung. In dieser Klasse ist es nicht von Bedeutung, ob man Kinder hat oder einen Ehepartner hat. Dies liegt daran, dass hier keine jährlichen Abzüge berücksichtigt werden können.

Wie finde ich heraus, welche Steuerklasse ich habe?

Wenn Sie alleinstehend sind und keine Kinder haben, erhalten Sie sofort die erste Steuerklasse. Das bedeutet, dass der jährliche Grundfreibetrag 10.347,00 € beträgt. Wenn Ihre Familiensituation jedoch anders ist, können Sie Ihre Steuerklasse in Deutschland wie folgt bestimmen:

Am 1. Januar 2013 wurde in Deutschland die elektronische Steuerkarte eingeführt. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (abgekürzt ELStAM). Diese elektronische Karte ersetzte die zuvor funktionierende Papierversion der Lohnsteuerkarte. ELStAM enthält alle Daten der Steuerpflichtigen sowie Informationen über unsere aktuelle Steuerklasse. Die deutschen Finanzämter sind verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, welche Daten auf der elektronischen Steuerkarte enthalten sind. Um herauszufinden, welche Steuerklasse Sie haben, genügt daher ein Anruf beim Finanzamt oder eine E-Mail mit der entsprechenden Frage.

Wenn wir es wünschen, können wir persönlich beim deutschen Finanzamt vorsprechen, wo uns rechtzeitig eine Bescheinigung über unsere Steuerklasse ausgestellt wird.

Steuerklasse in Deutschland, wenn ein Ehepartner in Polen lebt

Die heutige Zeit und die Liberalisierung des Arbeitsmarktes in Deutschland haben viele Menschen, deren Ehepartner in Polen lebt, dazu gebracht, in Deutschland zu arbeiten. Diese Personen, die in Deutschland arbeiten, erhalten auch die entsprechende Steuerklasse:

– Eine Person, die in Deutschland arbeitet und deren Gesamteinkommen zu mindestens 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegt, hat die Möglichkeit, die Steuerklasse 3 zu erhalten. Wenn der Verdienst einer Person, die in Deutschland arbeitet, den Betrag von 20.694,00 EUR pro Jahr (ab 2022) nicht übersteigt, ist es möglich, die Steuerklasse 3 zu erhalten, auch wenn weniger als 90 Prozent des Gesamtverdienstes der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Die Änderung erfolgt durch Einreichung eines entsprechenden Antrags bei den deutschen Behörden.

– Der Ehegatte, der in Deutschland arbeitet, ist verpflichtet, der deutschen Steuererklärung eine Verdienstbescheinigung des anderen Ehegatten, der in Polen lebt und arbeitet, beizufügen

– Wenn die Reise nach Deutschland beispielsweise im April eines bestimmten Jahres stattfand, wird eine in Polen ausgestellte Verdienstbescheinigung benötigt, um das Konto für dieses Jahr abzurechnen, vorausgesetzt, der andere Ehepartner hat gearbeitet.

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